Tageslichtversorgung und MBO 2002
Die Musterbauordnung (MBO) Stand November 2002 regelt die Abstandsflächen (= notwendiger Abstand zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze) für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäude neu. Sie soll bei der Novellierung aller bundesdeutschen Landesbauordnungen (LBO) als Vorbild dienen. Der FVLR e.V. hat hierzu das Lichtlabor des Fachbereichs Architektur und Innenarchitektur der FH Lippe und Höxter unter der Leitung von Herrn Prof. Gräßer beauftragt, anhand von lichttechnischen Untersuchungen an Modellen und Berechnungen aus dem Bereich des Gewerbe- und Industriebaues die sich in Innenräumen ergebenden Änderungen, die durch die neue MBO vorgegeben werden, herauszuarbeiten, darzustellen und zu visualisieren.
Die sich nach MBO 2002 ergebende zulässige ungünstigste Situation, d. h. ein 15,00 m hohes Gebäude mit einer ebenso hohen Verbauung in 6,00 m Entfernung, wurde für die Messungen im Lichtlabor mit einem Modell im Maßstab 1:33 1/3 bei Variation der Abstandsflächen (0,2 H, 0,25 H, 0,3 H, 0,5 H) nachgestellt. Das Modell soll ein Bürogebäude mit verschiedenen Fensteröffnungen auf der einen Seite, sowie einer Verbauung auf der gegenüberliegenden Seite darstellen.
Die FH Lippe kommt in ihrer Studie abschließend zu den Ergebnissen, dass bei einer Abstandsfläche von 0,2 H die Werte in Fensternähe im EG nur noch ca. 20 % der Werte des 3. OG betragen ; im 1. OG sind es lediglich 30 %. Bei einer Abstandsfläche von 0,5 H hingegen betragen die Werte in Fensternähe im 1. OG ca. 80 bis 90 % der Werte des 3. OG; im EG sind es immerhin noch ca. 65 %. Der Wert bei 0,2 H im 1.OG in Fensternähe beträgt ca. 30 %, in der Raummitte ca. 50 % und in der Tiefe ca. 55 % der gemessenen Werte bei 0,5 H. Nur der zu Vergleichszwecken betrachtete Raum mit einer Lichtkuppel in der Raumtiefe lieferte insgesamt ausreichende Beleuchtungsverhältnisse.
Interessant ist aus den Ergebnissen die Erkenntnis, dass erst eine erhebliche Vergrößerung der Abstandsfläche (auf 0,5 H) zu einer spürbaren Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse im EG sowie im 1. OG bei der gewählten Konstellation führt. Heißt das doch, dass selbst die alte Regelung der MBO (0,25 H) im vorgestellten Extremfall unbefriedigend war, und die neue Regelung erst recht unzureichend ist.
Werden die Regelungen der MBO 2002, wie von den Bundesländern angedacht, übernommen, können insbesondere bei dichter Bebauung im Industriebau Räume nur noch von oben, also durch Lichtkuppeln oder Lichtbänder ausreichend mit Tageslicht versorgt werden.
Die Studie der FH Lippe kann für 50,-- € / Stück beim FVLR bestellt werden. |