Danach müssen Arbeitsräume mit Dachoberlichtern
auf der Nutzebene einen mittleren Tageslichtquotienten
von Dm> 4 % aufweisen; dieser ergibt sich
bei einem Anteil der Gesamtfläche aller Dachoberlichtöffnungen
an der Dachfläche von wenigstens 8 %.
Diese Regelungen der DIN-Norm werden in VDI 6011-2 (siehe unten) im Abschnitt 3.2.1 (Psychologische Anforderungen) bestätigt.

∑ Lichtkuppeln und Lichtbänder ≥ 8 % der Dachfläche |
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Die durch das Tageslicht allein gegebene Beleuchtung in Arbeitsräumen mit Fenstern gilt bedingt durch den seitlichen
Lichteinfall solange als ausreichend, wie die Beleuchtungsstärke am ungünstigsten Arbeitsplatz mindestens das 0,6fache der
in DIN 5035-2 angegebenen Werte der Beleuchtungsstärke beträgt.
Die Blendungsbegrenzung ist neben der Beleuchtungsstärke für
die Güte einer Beleuchtung von Innenräumen mit Tageslicht
von wesentlicher Bedeutung. Für besonnte Oberlichter ist zur
Erzielung einer gleichmäßigeren Leuchtdichteverteilung
bzw. zur Reduzierung
zu hoher Leuchtdichten im Gesichtsfeld in vielen Fällen eine
lichtstreuende
Verglasung möglich, weil die Oberlichter nicht dem Ausblick
dienen. Zusätzlich ergibt sich durch eine lichtstreuende Verglasung
eine gleichmäßigere Beleuchtungsstärkeverteilung,
vor allem, wenn sie von der Sonne beschienen wird.
Dachoberlichter mit nicht lichtstreuender Verglasung müssen so
angeordnet oder mit zusätzlichem Blendschutz, z. B. mit abgehängten
Rastern, versehen sein, dass sie bei Besonnung nicht blenden können.
Hinweise zur Planung von Räumen mit Dachoberlichtern liefert DIN
5034 Teil 1 Abschnitt 5.2 oder DIN 5034-6.
Daneben hat der VDI für das Zusammenspiel von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung die VDI Richtlinie 6011 "Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung" herausgebracht. Sie besteht aus folgenden Teilen:
- Blatt 1: Grundlagen und allgemeine Anforderungen, erscheint neu im April 2016
- Blatt 2: Dachoberlichter, April 2006 (in Überarbeitung)
- Blatt 3: Anforderungen der Innenraumbegrünung, April 2006 (in Überarbeitung)
Ziel der in Blatt 2 beschriebenen optimierten Tageslichtnutzung in Gebäuden ist die Reduktion des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der visuellen Behaglichkeit. Hierin werden zudem gewerkeübergreifende Lösungen mit Blendschutz, Sonnenschutz, Lichtlenkung, Gebäudeautomation und integrierten Konzepten von Tageslicht-Nutzung und künstlicher Beleuchtung behandelt.
Die Richtlinie VDI 6011 Blatt 2 gilt für die verschiedenartigsten Gebäude (siehe
Geltungsbereich). |