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In Deutschland beschäftigt sich einerseits die Normenreihe DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ mit der Tageslichttechnik, andererseits die Richtlinienreihe VDI 6011 mit der "Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung".

Im Teil 1 der DIN 5034 werden die allgemeinen Anforderungen genannt. Die Norm gilt für Wohn- und Arbeitsräume (siehe Abschnitt 1). Tageslichtöffnungen im Sinne von DIN 5034 sind Fenster und Dachoberlichter. Dabei dienen diese Oberlichter der natürlichen und gleichmäßigen Beleuchtung von Innenräumen. Für diesen Zweck müssen Oberlichter genügend groß und gleichmäßig in der Dachfläche verteilt sein.

Zum Punkt „Beleuchtung mit Tageslicht“ unterteilt die Norm
   
 

Danach müssen Arbeitsräume mit Dachoberlichtern auf der Nutzebene einen mittleren Tageslichtquotienten von Dm> 4 % aufweisen; dieser ergibt sich bei einem Anteil der Gesamtfläche aller Dachoberlichtöffnungen an der Dachfläche von wenigstens 8 %.
Diese Regelungen der DIN-Norm werden in VDI 6011-2 (siehe unten) im Abschnitt 3.2.1 (Psychologische Anforderungen) bestätigt.


∑ Lichtkuppeln und Lichtbänder ≥ 8 % der Dachfläche

Die durch das Tageslicht allein gegebene Beleuchtung in Arbeitsräumen mit Fenstern gilt – bedingt durch den seitlichen Lichteinfall – solange als ausreichend, wie die Beleuchtungsstärke am ungünstigsten Arbeitsplatz mindestens das 0,6fache der in DIN 5035-2 angegebenen Werte der Beleuchtungsstärke beträgt.


Die Blendungsbegrenzung ist neben der Beleuchtungsstärke für die Güte einer Beleuchtung von Innenräumen mit Tageslicht von wesentlicher Bedeutung. Für besonnte Oberlichter ist zur Erzielung einer gleichmäßigeren Leuchtdichteverteilung bzw. zur Reduzierung
zu hoher Leuchtdichten im Gesichtsfeld in vielen Fällen eine lichtstreuende
Verglasung möglich, weil die Oberlichter nicht dem Ausblick dienen. Zusätzlich ergibt sich durch eine lichtstreuende Verglasung eine gleichmäßigere Beleuchtungsstärkeverteilung, vor allem, wenn sie von der Sonne beschienen wird.

Dachoberlichter mit nicht lichtstreuender Verglasung müssen so angeordnet oder mit zusätzlichem Blendschutz, z. B. mit abgehängten Rastern, versehen sein, dass sie bei Besonnung nicht blenden können.

Hinweise zur Planung von Räumen mit Dachoberlichtern liefert DIN 5034 Teil 1 Abschnitt 5.2 oder DIN 5034-6.

Daneben hat der VDI für das Zusammenspiel von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung die VDI Richtlinie 6011 "Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung" herausgebracht. Sie besteht aus folgenden Teilen:

  • Blatt 1: Grundlagen und allgemeine Anforderungen, erscheint neu im April 2016
  • Blatt 2: Dachoberlichter, April 2006 (in Überarbeitung)
  • Blatt 3: Anforderungen der Innenraumbegrünung, April 2006 (in Überarbeitung)
Ziel der in Blatt 2 beschriebenen optimierten Tageslichtnutzung in Gebäuden ist die Reduktion des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der visuellen Behaglichkeit. Hierin werden zudem gewerkeübergreifende Lösungen mit Blendschutz, Sonnenschutz, Lichtlenkung, Gebäudeautomation und integrierten Konzepten von Tageslicht-Nutzung und künstlicher Beleuchtung behandelt.
Die Richtlinie VDI 6011 Blatt 2 gilt für die verschiedenartigsten Gebäude (siehe Geltungsbereich).