Für die Sportstättenbeleuchtung mit Tageslicht gilt DIN 67526-3 Sportstättenbeleuchtung; Richtlinien für die Beleuchtung mit Tageslicht.
Die
Norm gilt für Sportstätten im Freien und in Innenräumen,
sowie Mehrzweckanlagen (siehe Abschnitt 1 „Geltungsbereich“).
Tageslichtöffnungen im Sinne von DIN 67526 sind Fenster und Oberlichter. Fenster dienen nicht nur zur Beleuchtung, sondern
schaffen auch einen visuellen Kontakt nach außen. Ihre Anwendung muss Blendungserscheinungen (Funktionsstörungen, Unfallgefahr) vermeiden.
Da sich das durch Tageslicht in der Sportstätte erzeugte Niveau der Beleuchtungsstärke im Laufe der Tages- und
Jahreszeit mit Sonnenstand und Bewölkung ständig ändert, sollten Fenster und Dachoberlichter eine ausreichend
lange Zeit die nach DIN 67526 erforderliche horizontale Beleuchtungsstärke gewährleisten.
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