Es gelten folgende Grundsätze:
- Öffnungen für Lichtkuppeln in Dachflächen sind statisch auszuwechseln.
- Dachdurchdringungsbereiche
von RWA-Geräten sind unter Beachtung von DIN 18234 auszuführen.
- Sämtliche Dacheinbauteile sind zuverlässig dicht einzubinden.
- Alle Anschluss- und Verbindungsstellen sind materialhomogen herzustellen.
- Anschluss- und Verbindungsstellen sollen nach Möglichkeit aus der Abdichtungsebene herausgehoben werden.
Prinzipiell entsprechen der Dachaufbau und die Anschlussausbildung der üblichen Warmdachkonstruktion unter
Berücksichtigung einiger Besonderheiten, die sich aus der Begrünung ergeben.
Es sind zwei Begrünungsformen zu unterscheiden:
- die extensive und
- die intensive Begrünung.
Extensive Begrünung
Die extensive Begrünung ist gekennzeichnet durch eine Bepflanzung mit kleineren Pflanzen und geringer Aufbauhöhe.
Im allgemeinen ist es für das extensiv begrünte Dach ausreichend, wenn um den Aufsetzkranz herum eine Filterschicht aus gewaschenem Kies
angelegt wird, die regelmäßig gesäubert werden sollte. Die Anschlüsse der Dachbahn müssen mindestens 15 cm über die
fertige Gründachoberfläche herausgehoben werden, da ein zeitweiliger Wasseranstau auf der Abdichtung nicht ausgeschlossen werden kann.
Intensive Begrünung
Die intensive Begrünung ist gekennzeichnet durch einen in Erde eingepflanzten hohen Bewuchs. Der Einbau von Lichtkuppeln muss dieser besonderen
Situation Rechnung tragen.
Lichtkuppelaufsetzkränze sind entweder auf einen Schacht aufzusetzen oder in einen tieferliegenden Schacht einzubauen. Die letztere Methode, die
den sehr hohen ästhetischen Ansprüchen an solche Dachflächen entgegenkommt und die optische Beeinträchtigung begrünter
Flächen durch eine Lichtkuppel oder einen Rauchabzug vermeidet, beansprucht deutlich mehr Platz als die zuerst genannte.
Die Höhe des Schachtes und die Anschlusstechnik sind aufeinander abzustimmen, wenn die Kuppel auf einen Schacht aufgesetzt wird. Sollen
Aufsetzkranzflansch und Gründachoberfläche auf einer Ebene liegen, so ist die Dachabdichtung am Aufsetzkranz hochzuführen oder die
Dachbahn homogen mit dem Flansch zu verbinden. Endet der Schacht mindestens 15 cm über der Gründachoberfläche, kann der Anschluss mit
einem Stülpaufsetzkranz durchgeführt werden.
Wenn der Aufsetzkranz in einen separat entwässerten, tieferliegenden Schacht eingebaut wird, empfiehlt sich eine außermittige Anordnung,
wenn die Lichtkuppel auch als Rauchabzugsgerät fungieren soll: Der Öffnungswinkel kann dabei bis zu 180° betragen und es muss so viel
freier Platz vorhanden sein, dass die Lichtkuppelschale nicht auf eine Schachtkante aufschlagen kann. Alle Anschlüsse sind wie beim
unbegrünten Dach auszuführen. |