Tageslichtversorgung
und MBO 2002
Die Musterbauordnung (MBO) Stand November 2002 regelt die Abstandsflächen
(= notwendiger Abstand zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze)
für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäude neu. Sie soll
bei der Novellierung aller bundesdeutschen Landesbauordnungen (LBO)
als Vorbild dienen. Der FVLR e.V. hat hierzu das Lichtlabor des
Fachbereichs Architektur und Innenarchitektur der FH Lippe und Höxter
unter der Leitung von Herrn Prof. Dipl.-Des.Harald W. Gräßer beauftragt,
anhand von lichttechnischen Untersuchungen an Modellen und Berechnungen
aus dem Bereich des Gewerbe- und Industriebaues die sich in Innenräumen
ergebenden Änderungen, die durch die neue MBO vorgegeben werden,
herauszuarbeiten, darzustellen und zu visualisieren.
Die sich nach MBO 2002 ergebende ungünstigste zulässige
Situation, d. h. ein 15,00 m hohes Gebäude mit einer ebenso
hohen Verbauung in 6,00 m Entfernung, wurde für die Messungen
im Lichtlabor mit einem Modell im Maßstab 1:33 1/3 bei Variation
der Abstandsflächen (0,2 H, 0,25 H, 0,3 H und 0,5 H) nachgestellt.
Das Modell soll ein Bürogebäude mit verschiedenen Fensteröffnungen
auf der einen Seite, sowie einer Verbauung auf der gegenüberliegenden
Seite darstellen.
Die FH Lippe kommt in ihrer Studie abschließend zu den Ergebnissen,
dass bei einer Abstandsfläche von 0,2 H die Werte in Fensternähe
im EG nur noch ca. 20 % der Werte des 3. OG betragen ; im 1. OG
sind es lediglich 30 %. Bei einer Abstandsfläche von 0,5 H
hingegen betragen die Werte in Fensternähe im 1. OG ca. 80
bis 90 % der Werte des 3. OG; im EG sind es immerhin noch ca. 65
%. Der Wert bei 0,2 H im 1.OG in Fensternähe beträgt ca.
30 %, in der Raummitte ca. 50 % und in der Tiefe ca. 55 % der gemessenen
Werte bei 0,5 H. Nur der zu Vergleichszwecken betrachtete Raum mit
einer Lichtkuppel in der Raumtiefe lieferte insgesamt ausreichende
Beleuchtungsverhältnisse.
Interessant ist aus den Ergebnissen die Erkenntnis, dass erst
eine erhebliche Vergrößerung der Abstandsfläche
(auf 0,5 H) zu einer spürbaren Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse
im EG sowie im 1. OG bei der gewählten Konstellation führt.
Heißt das doch, dass selbst die alte Regelung der MBO (0,25
H) im vorgestellten Extremfall unbefriedigend war, und die neue
Regelung erst recht unzureichend ist.
Die Studie der FH Lippe kann für 50,-- € / Stück
beim FVLR bestellt
werden.
Dachoberlichtflächen
und DIN V 18599
Mit Dachoberlichtern, Lichtkuppeln oder Lichtbändern, können
Innenräume in großflächigen Nichtwohngebäuden
(Büro-, Verwaltungs- und Industriebau) betriebskostenfrei beleuchtet
werden. Wie ist es dabei grundsätzlich um die energetische
Bilanz von Dachoberlichtern bestellt? Einerseits gibt es Gewinne
durch Einsparungen bei der künstlichen Beleuchtung, andererseits
sind da Verluste durch schlechtere Wärmedämmeigenschaften
der transparenten Flächen gegenüber der dunklen Dachfläche.
Es macht betriebswirtschaftlich durchaus Sinn, sich mit diesem Thema
ausführlicher zu beschäftigen. Für eine Analyse ist
das ganzheitliche Bilanzierungsverfahren der 10-teiligen DIN V 18599 "Energetische Bewertung von Gebäuden, Berechnung des
Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung,
Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung" unter Verwendung
eines EDV-Programms bestens geeignet.
Der FVLR e.V. hat das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen (ZUB)
an der Universität Kassel unter der Leitung von Herrn Prof.
Maas beauftragt, den End- bzw. Primärenergiebedarf verschiedener
Dachoberlichtanordnungen (Flächen und Ausführungen) in
einer Musterhalle zu ermitteln und gegenüber zu stellen.
Weiter sollte der Einfluss von Dachoberlichtern auf den sommerlichen
Wärmeschutz geklärt werden (Berechnung des Nutzenergiebedarfs
für das Kühlen / Ermittlung der Sonneneintragskennwerte
gemäß DIN 4108-2).
Basis ist das Beispiel der Produktionshalle aus Anhang A.4.2 der
DIN V 18599-4. Für die Abbildung der baulichen Hülle sowie
der anlagentechnischen Ausstattung wurden die Vorgaben aus dem Referenzgebäude
aus dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
(EnEV), Stand 18.06.2008), übernommen.
Zunächst wurden 12 Dachoberlichter mit den Abmessungen 1,0
m x 10,00 m (= 120 m² Gesamtfläche) untersucht. Anschließend
wurde die Fläche verdoppelt (12 Stück mit 2,0 m x 10,00
m). Zudem wurde der U-Wert der Dachoberlichter in den Berechnungen
ausgehend von 2,4 W/(m²K) über 2,0 W/(m²K) auf 1,5
W/(m²K) reduziert und die energetischen Auswirkungen betrachtet.
- Erwartungsgemäß sinkt bei einem erhöhten Tageslichtanteil
der Primärenergiebedarf für die Beleuchtung.
- Die Veränderungen hinsichtlich des Primärenergiebedarfs für die Beheizung
der Gewerbehalle sind vergleichsweise gering, wobei diese mehreren
Einflüssen unterliegen. Wird die Fläche der Dachoberlichter
wie im Beispiel verdoppelt, erhöht sich der mittlere Transmissionswärmetransferkoeffizient
um knapp 22 %. was eine Erhöhung des Nutzenergiebedarfs Heizung
zur Folge hat. Gleichzeitig wird durch die Reduktion des Kunstlichtbedarfs
die daraus resultierende interne Wärmequelle verringert.
- Diese beiden Effekte werden durch die gestiegenen solaren Wärmeeinträge
fast kompensiert, so dass der Primärenergiebedarf Heizung letztlich
nur etwas ansteigt.
- In Kombination von Beleuchtung und Heizung nimmt der Primärenergiebedarf
bei wachsender Dachoberlichtfläche sogar deutlich ab.
Aus den durchgeführten Berechnungen und den untersuchten Parametervariationen
können folgende Aussagen getroffen werden:
- Heizenergiebedarf
Eine Vergrößerung der Dachoberlichtfläche bei
konstantem U-Wert führt zu einer geringen Zunahme des Heizenergiebedarfs,
konkret hat die Veränderung der Fläche einen Einfluss
von weniger als 3 %.
- U-Wert
Eine Verbesserung des U-Wertes der Dachoberlichter bei konstanter
Fläche führt zu einer Reduzierung des Heizenergiebedarfs
(max. - 6 %).
- Gesamtenergiebedarf
Eine Vergrößerung der Dachoberlichtfläche (hier
Verdoppelung) führt unabhängig vom U-Wert immer zu einer
Reduzierung des gesamten spezifischen Primärenergiebedarfs,
und bei einem niedrigeren U-Wert der Dachoberlichter wirkt sich
eine Vergrößerung der Dachoberlichtfläche positiv
auf den Gesamtenergiebedarf aus.
- Sommerlicher Wärmeschutz
Verschattungseinrichtungen sind geeignet und erforderlich, um
im Sommer eine Überhitzung der Gewerbehalle zu vermeiden
und damit positive Auswirkungen hinsichtlich des sommerlichen
Wärmeschutzes erzielen zu können.
Die Studie des ZUB, Kassel, kann für 30,-- € / Stück
beim FVLR bestellt werden. |