Welches ist das geeignete Beleuchtungskonzept?
a) Raumbezogene Beleuchtung
Unter dem Beleuchtungskonzept "Raumbezogene Beleuchtung"
versteht man ein Konzept, bei dem der gesamte Raum oder eine Raumzone
als ein Arbeitsbereich betrachtet wird. Hierbei kann ein Randstreifen
von 0,50 m Breite unberücksichtigt bleiben, sofern dort keine
Arbeitsplätze angeordnet sind.
Das Beleuchtungskonzept "Raumbezogene Beleuchtung" wird
empfohlen, wenn
Arbeitsbereiche in der Planungsphase örtlich noch nicht zugeordnet
werden können,
die räumliche Ausdehnung der Arbeitsbereiche in der Planungsphase
nicht bekannt ist,
eine flexible Anordnung der Arbeitsbereiche vorgesehen ist,
der Raum gleichmäßig ausgeleuchtet sein soll.
b) Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung
Unter dem Beleuchtungskonzept "Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung"
versteht man die gesonderte Beleuchtung von Arbeitsbereichen und
Umgebungsbereichen sowie gegebenenfalls von sonstigen Bereichen.
Für den Umgebungsbereich kann ein Randstreifen von 0,50 m Breite
entlang der Raumbegrenzungsflächen unberücksichtigt bleiben.
Empfohlen wird das Beleuchtungskonzept "Arbeitsbereichsbezogene
Beleuchtung", wenn
die Anordnung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbereiche bekannt
sind,
verschiedene Arbeitsbereiche unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen
erfordern und/oder
im Raum unterschiedliche Lichtzonen vorhanden sein sollen.
c) Teilflächenbezogene Beleuchtung
Unter dem Beleuchtungskonzept "Teilflächenbezogene Beleuchtung"
versteht man die Beleuchtung von Teilflächen im Arbeitsbereich.
Auf diesen Teilflächen werden bestimmte Sehaufgaben verrichtet,
z. B. Lesen, Schreiben, Kontrollieren und Betrachten von Fertigungsprozessen.
Das Beleuchtungskonzept "Teilflächenbezogene Beleuchtung"
wird empfohlen, wenn die Beleuchtung angepasst werden soll an
- unterschiedliche Sehaufgaben in einem Arbeitsbereich,
- räumlich unterschiedlich orientierte Arbeitsmittel innerhalb
des Arbeitsbereiches,
- das individuelle Sehvermögen und an individuelle Erfordernisse
der Beschäftigten.
Für dieses Konzept können zusätzlich Arbeitsplatzleuchten
verwendet werden. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass die
Arbeitsplatzleuchten den sicherheitstechnischen, ergonomischen und
lichttechnischen Erfordernissen genügen.
Außerdem ist es wichtig, dass der Helligkeitsunterschied zwischen
der Teilfläche und dem Arbeitsbereich nicht zu hoch ist. Ansonsten
müsste sich das Auge ständig anpassen. Dadurch können
frühzeitige Ermüdungserscheinungen auftreten. Im Produktionsbereichen
kann ein hoher Helligkeitsunterschied eine zusätzliche Unfallgefährdung
bedeuten.
Wie hoch muss die Beleuchtungsstärke
in Arbeitsstätten sein?
Die Beleuchtungsstärke geht im Verlaufe des Betriebes einer
Beleuchtungsanlage aufgrund der Alterung bzw. Verschmutzung von
Lampen, Leuchten und des Raumes zurück. Daher muss bei der
Planung der Beleuchtungsanlage von einem höheren mittleren
Beleuchtungsstärkewert (Planungswert) ausgegangen werden. Dieser
Wert ergibt sich aus dem Wartungswert der Beleuchtungsstärke
und dem Wartungsfaktor, den der Lichtplaner unter Berücksichtigung
des Alterung bzw. der Verschmutzung von Lampen, Leuchten und des
Raumes festzulegen hat.
Die in BGR 131-1
genannten Wartungswerte der Beleuchtungsstärke gelten für
Arbeitsstätten in Innenräumen. Für Arbeitsstätten
im Freien und auf Baustellen ist Abschnitt 1.5 der BG-Regel "Natürliche
und künstliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen Teil 2:
Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung" (BGR
131-2) zu beachten.
Was ist für eine sichere Planung wichtig?
Um
eine Arbeitsstätte richtig zu beleuchten, sind alle Gütemerkmale
der Beleuchtung zu berücksichtigen. Für die Planung der
Beleuchtungsanlage sollte daher rechtzeitig vor der Errichtung ein
Planer hinzugezogen werden. Dieser kann entsprechend der BG-Regel
BGR 131-2 die Planungsunterlagen sowie zusätzlich eine Dokumentation
und einen Wartungsplan zur Beleuchtungsanlage erstellen.
Was ist bezüglich der Instandhaltung
und Wartung zu beachten?
Die Beleuchtungsstärke nimmt infolge von Alterung, Verschmutzung
und Lampenausfall im Laufe der Zeit ab. Um die ausreichende Beleuchtungsstärke
auch über eine längere Betriebszeit zu gewährleisten,
ist eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Beleuchtungsanlage,
z. B. Fenster, Dachoberlichter, Lampen und Leuchten sowie über
längere Zeit ein Lampenwechsel erforderlich. Hierzu muss ein
Wartungsplan erstellt werden, anhand dessen die Arbeiten durchgeführt
werden müssen.
Neben diesen turnusmäßigen Wartungsarbeiten sind alle
Mängel, die die Sicherheit oder die Gesundheit der Beschäftigten
beeinträchtigen können, unverzüglich zu beseitigen.
Solche Mängel können z. B. Ausfall von Lampen, Lösen
von Leuchtenteilen, Platzen eines Schutzkolbens bei Hochdrucklampen oder die
Beschädigung von Leuchtenabdeckungen, die die Schutzart beeinträchtigen,
sein.
Beim Lampenersatz ist darauf zu achten, dass Lampen mit gleicher
Lichtfarbe, Farbwiedergabe und elektrischer Leistungsaufnahme eingesetzt
werden (entsprechend der Dokumentation).
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