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Tageslicht: Beleuchtung von Arbeitsstätten: Künstliche Beleuchtung
   
 

Welche Konzepte gibt es zur Beleuchtung von Arbeitsstätten?
Nach BGR 131 sind für die Beleuchtung von Arbeitsstätten Mindestbeleuchtungsstärken erforderlich. Der praxisorientierte Ansatz dieser Regel berücksichtigt, dass in Bereichen, in denen gearbeitet wird, (Arbeitsbereiche) höhere Werte erforderlich sind, als für Bereiche, die anders genutzt werden.
Deshalb ist es in vielen Fällen sinnvoll und ökonomisch, die unterschiedlichen Bereiche gesondert zu klassifizieren und dementsprechend zu beleuchten, also das entsprechende Beleuchtungskonzept zu wählen, um sowohl den Anforderungen an die Beleuchtung gerecht zu werden aber auch den technischen und energetischen Aufwand gering zu halten.


Wie groß ist der Arbeitsbereich?
Sollen die Bereiche in einer Arbeitsstätte gesondert beleuchtet werden, so ist zunächst die Größe und Position der Arbeitsbereiche zu bestimmen.

Der Arbeitsbereich (AB) setzt sich zusammen aus

  • den Arbeitsflächen,
        Flächen in Arbeitshöhe, auf denen die eigentlichen Arbeitsaufgaben verrichtet werden.
  • den Benutzerflächen
        Diese schließen sich direkt der Arbeitsfläche an. Sie sind so bemessen, dass die natürlichen     Bewegungsabläufe des Menschen nicht behindert werden. Für wechselnde Körperhaltungen,     z. B. Sitzen und Stehen, sowie für dynamisches Sitzen (Wechsel zwischen vorgeneigter,     mittlerer und zurückgeneigter Sitzposition) ist ausreichend Platz vorhanden.
  • und allen, dem unmittelbaren Fortgang der Arbeit dienenden Lagerflächen.

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    Bild 1: Die beiden Abbildungen zeigen beispielhaft, wie die Arbeitsbereiche in einem Büro und an Industriearbeitsplätzen festgelegt werden.
    (Quelle: BGR 131-1; VBG Office Team)

    Neben den Arbeitsbereichen untergliedert man weiter in:

    Umgebungsbereiche (UB)
    Die Bereiche, die sich direkt an einen oder mehrere Arbeitsbereiche anschließen und bis an die Raumwände bzw. an sonstige Bereiche reichen.

    Sonstige Bereiche (SB)
    Die Bereiche, die nicht zum Umgebungsbereich gehören, z. B. Verkehrswege, Lagerflächen, andere größere Hallenbereiche.

    Teilflächen (TF)
    Die Flächen, die nur für die Sehaufgabe innerhalb des Arbeitsbereiches festgelegt werden.

    Das nachfolgende Bild zeigt, wie Arbeitsstätten prinzipiell hinsichtlich der Beleuchtung zweckmäßig aufgeteilt werden können. Die Art und Nutzung der Räumlichkeiten sind bestimmend dafür, ob es vorteilhaft ist, einen Raum wie einen einzigen großen Arbeitsbereich zu beleuchten oder für verschiedene Tätigkeiten unterschiedliche Arbeitsbereiche festzulegen.

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    Bild 2: Beispiele zur möglichen Lage und Anordnung der zu beleuchtenden Bereiche
    (Quelle: BGR 131-1)

    Um das geeignete Beleuchtungskonzept zu finden, sollen folgende Erläuterungen als Orientierung dienen.

     

  •  

    Welches ist das geeignete Beleuchtungskonzept?
    a) Raumbezogene Beleuchtung
    Unter dem Beleuchtungskonzept "Raumbezogene Beleuchtung" versteht man ein Konzept, bei dem der gesamte Raum oder eine Raumzone als ein Arbeitsbereich betrachtet wird. Hierbei kann ein Randstreifen von 0,50 m Breite unberücksichtigt bleiben, sofern dort keine Arbeitsplätze angeordnet sind.
    Das Beleuchtungskonzept "Raumbezogene Beleuchtung" wird empfohlen, wenn
    Arbeitsbereiche in der Planungsphase örtlich noch nicht zugeordnet werden können,
    die räumliche Ausdehnung der Arbeitsbereiche in der Planungsphase nicht bekannt ist,
    eine flexible Anordnung der Arbeitsbereiche vorgesehen ist,
    der Raum gleichmäßig ausgeleuchtet sein soll.

    b) Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung
    Unter dem Beleuchtungskonzept "Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung" versteht man die gesonderte Beleuchtung von Arbeitsbereichen und Umgebungsbereichen sowie gegebenenfalls von sonstigen Bereichen. Für den Umgebungsbereich kann ein Randstreifen von 0,50 m Breite entlang der Raumbegrenzungsflächen unberücksichtigt bleiben.
    Empfohlen wird das Beleuchtungskonzept "Arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung", wenn
    die Anordnung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbereiche bekannt sind,
    verschiedene Arbeitsbereiche unterschiedliche Beleuchtungsbedingungen erfordern und/oder
    im Raum unterschiedliche Lichtzonen vorhanden sein sollen.

    c) Teilflächenbezogene Beleuchtung
    Unter dem Beleuchtungskonzept "Teilflächenbezogene Beleuchtung" versteht man die Beleuchtung von Teilflächen im Arbeitsbereich. Auf diesen Teilflächen werden bestimmte Sehaufgaben verrichtet, z. B. Lesen, Schreiben, Kontrollieren und Betrachten von Fertigungsprozessen.

    Das Beleuchtungskonzept "Teilflächenbezogene Beleuchtung" wird empfohlen, wenn die Beleuchtung angepasst werden soll an
    - unterschiedliche Sehaufgaben in einem Arbeitsbereich,
    - räumlich unterschiedlich orientierte Arbeitsmittel innerhalb des Arbeitsbereiches,
    - das individuelle Sehvermögen und an individuelle Erfordernisse der Beschäftigten.

    Für dieses Konzept können zusätzlich Arbeitsplatzleuchten verwendet werden. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass die Arbeitsplatzleuchten den sicherheitstechnischen, ergonomischen und lichttechnischen Erfordernissen genügen.
    Außerdem ist es wichtig, dass der Helligkeitsunterschied zwischen der Teilfläche und dem Arbeitsbereich nicht zu hoch ist. Ansonsten müsste sich das Auge ständig anpassen. Dadurch können frühzeitige Ermüdungserscheinungen auftreten. Im Produktionsbereichen kann ein hoher Helligkeitsunterschied eine zusätzliche Unfallgefährdung bedeuten.

    Wie hoch muss die Beleuchtungsstärke in Arbeitsstätten sein?
    Die Beleuchtungsstärke geht im Verlaufe des Betriebes einer Beleuchtungsanlage aufgrund der Alterung bzw. Verschmutzung von Lampen, Leuchten und des Raumes zurück. Daher muss bei der Planung der Beleuchtungsanlage von einem höheren mittleren Beleuchtungsstärkewert (Planungswert) ausgegangen werden. Dieser Wert ergibt sich aus dem Wartungswert der Beleuchtungsstärke und dem Wartungsfaktor, den der Lichtplaner unter Berücksichtigung des Alterung bzw. der Verschmutzung von Lampen, Leuchten und des Raumes festzulegen hat.
    Die in BGR 131-1 genannten Wartungswerte der Beleuchtungsstärke gelten für Arbeitsstätten in Innenräumen. Für Arbeitsstätten im Freien und auf Baustellen ist Abschnitt 1.5 der BG-Regel "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen Teil 2: Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung" (BGR 131-2) zu beachten.

    Was ist für eine sichere Planung wichtig?
    Um eine Arbeitsstätte richtig zu beleuchten, sind alle Gütemerkmale der Beleuchtung zu berücksichtigen. Für die Planung der Beleuchtungsanlage sollte daher rechtzeitig vor der Errichtung ein Planer hinzugezogen werden. Dieser kann entsprechend der BG-Regel BGR 131-2 die Planungsunterlagen sowie zusätzlich eine Dokumentation und einen Wartungsplan zur Beleuchtungsanlage erstellen.

    Was ist bezüglich der Instandhaltung und Wartung zu beachten?
    Die Beleuchtungsstärke nimmt infolge von Alterung, Verschmutzung und Lampenausfall im Laufe der Zeit ab. Um die ausreichende Beleuchtungsstärke auch über eine längere Betriebszeit zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Reinigung und Wartung der Beleuchtungsanlage, z. B. Fenster, Dachoberlichter, Lampen und Leuchten sowie über längere Zeit ein Lampenwechsel erforderlich. Hierzu muss ein Wartungsplan erstellt werden, anhand dessen die Arbeiten durchgeführt werden müssen.
    Neben diesen turnusmäßigen Wartungsarbeiten sind alle Mängel, die die Sicherheit oder die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können, unverzüglich zu beseitigen. Solche Mängel können z. B. Ausfall von Lampen, Lösen von Leuchtenteilen, Platzen eines Schutzkolbens bei Hochdrucklampen oder die Beschädigung von Leuchtenabdeckungen, die die Schutzart beeinträchtigen, sein.
    Beim Lampenersatz ist darauf zu achten, dass Lampen mit gleicher Lichtfarbe, Farbwiedergabe und elektrischer Leistungsaufnahme eingesetzt werden (entsprechend der Dokumentation).